DER SOGENANNTE 'KLEINE FNP VON 1997' ÜBER 230 HEKTAR
Der 'Kleine' FNP von 1997 und die große FNP-Fortschreibung bis 2010 haben typische vordemokratische Züge des ungehemmten Landverbrauchs von 538 Hektar in 13 Jahren. Obwohl der GR am 23.7.96 der 'Lokalen Agenda' beigetreten ist, wurden die AGENDA AK's mit ihren Bedenken und Anregungen zum "Kleinen Flächennutzungsplan" (FNP) v.15.4.98 einfach übergangen. Die so genannten "Bürgeranhörungen" folgen jeweils dem gleichen Ritual: die Verwaltung trägt langatmig eine Übersicht der Beschluss-Vorlage vor, kritische Stellungnahmen von NGO's werden nicht behandelt, zwischen 5 und 30 Bürger melden Anregungen und Bedenken zu Detailfragen an, kaum eine davon findet Niederschlag im Beschluss des GR. Es sind dies für den 'Kleinen FNP' von 1997 folgende Bedenken:
1. ALLGEMEIN.
Es handelt sich nicht um einen "kleinen" Flächennutzungsplan. Die überplante Fläche umfasst insgesamt 230.84 Hektar, zum Vergleich waren es im FNP 1980 250 Hektar Wohnungs- und Gewerbeflächen. Der gültige FNP 1980 wird in das Jahr 2005 fortgeschrieben, also über einen Zeitraum von 25 Jahren, das ist gemessen an den Zeiträumen der früheren Pläne mit dem Wiederaufbauplan von 1948, dem FNP 1956/62 und dem von 1970 der größte Zeitrahmen eines neuen FNP . Hinzu kommt dass der nächste FNP voraussichtlich erst nach 2010 wirksam wird. Die Bezeichnung "kleiner" FNP ist Etikettenschwindel. Im 'kleinen' FNP wird nur die Vergangenheit aufgearbeitet, es fehlt seine Einbindung in ein zukunftsfähiges Konzept.
Dabei befindet sich die Stadt in einem Stadium zukunftsträchtiger umstrittener Großprojekte (Bahnhofsachse, Werderring, Messplatz, Flugplatz-Universität, Vauban, Rieselfeld, Stadttunnel, Straßenbahn Haslach, Stadtbahn usw.) sodass zumindest ein zukunftsfähiges Konzept für den nächsten (großen) FNP dargestellt werden muss. Wenn die Stadtverwaltung nicht in die Lage versetzt wird zeitgerecht einen FNP aufzustellen, dann hätte ein öffentlicher Wettbewerb ausgeschrieben werden können, wie das schon in der öfftl. Bürgeranhörung am 18.1.98 gefordert wurde.
Die Stadt hat bereits am 23.7.96 den Beschluss zum Beitritt zu der 'Lokalen Agenda 21' gefasst, sodass Zeit genug war zu einer neuen Form der Bürgerbeteiligung zu kommen, in der Lösungen erarbeitet werden konnten, die zu einer Relativierung der durch die interne Verwaltung erarbeiteten Stadtplanung führten. Die bisherige Form der Bürgerbeteiligung, wie auch die Art der Behandlung von Bedenken und Anregungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren und die durchgeführten vorgezogenen Bürgeranhörungen sind eine Farce, solange über die Vorschläge der Bürger/Innen kein unabhängiger Gutachter entscheidet. Auch hätte schon in diesem FNP-Verfahren den Teilnehmern des 'Arbeitskreises Stadtentwicklung und Verkehr' der 'Freiburger Agenda 21' zumindest ein qualifiziertes Mitspracherecht in den Fachausschüssen eingeräumt werden müssen.
2. BEDENKEN UND ANREGUNGEN.
Der so genannte 'kleine' FNP ist in zahlreichen Punkten nicht konsensfähig. Im Einzelnen werden in der Reihenfolge der Drucksache G 97167 folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:
Bevor der so genannte 'Grosse Flächennutzungsplan' in Angriff genommen wird, ist zunächst ein neuer Ansatz in Form eines städtebaulichen Ordnungssystems nach dem Prinzip einer 'demokratischen Stadtentwicklung' zu erarbeiten und dem GR zur Beschlussfassung vorzulegen. Demokratisch heißt hier im Ausgleich der Kräfte zwischen Oberzentrum und den historisch gewachsenen, sowie den neuen Stadtteilen durch ein proportionales integriertes Hochbauprogramm und Verkehrsnetz. Dabei ist der Bestand zu erhalten, Altlasten aufzuarbeiten, ansonsten sind überwiegend administrative Maßnahmen (z.B. nach der STVO) durchzuführen. Demokratische Stadtentwicklung beginnt in den Köpfen der Verwaltung.
Ziff. 2.3. Landschaftsplanung
Es heißt: Der Landschaftsschutzplan zeigt 'erhebliche ökologische Risiken' im Außenbereich auf, die durch Maßnahmen des Kompensationsflächenpools ausgeglichen werden sollen.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Hauptursache dazu die städtebaulich unausgewogene Struktur von Freiburg ist. Die Stadt hat sich historisch mit einem deutlichen Ost/West-Gefälle entwickelt. An den Hanglagen des Schwarzwaldes hat sich gehobener Wohnungsbau, in der Ebene des Dreisambeckens durchschnittlicher Massen-Wohnungsbau etabliert. Jede Form der Stadtentwicklung muss diesem Defizit tatsächlich und nicht nur durch Erklärungen entgegen wirken. Deshalb ist die Tendenz zu neuen Agglomerationen im Westen zu unterlassen. Auch sind dort Kompensationsmaßnahmen nur dann angebracht, wenn sie den Erhalt der originären Landschaft sichern.
Ziff.4. Zitat
'Konkrete Festlegungen über die Vermeidung und Kompensation von ökologischen Risiken bleiben der Bebauungsplanebene vorbehalten'. Wie das konkret geschehen soll bleibt unbeantwortet. Betrachtet man allein die Flächen Ziff. 1-4 so ist festzustellen, dass diese in die bisherigen Ziele der Nachkriegs-Stadtplanung grundlegend und verheerend eingreifen. Es handelt sich um die Flächen 1. Rieselfeld, 2. Vauban, 3. Flugplatz und 4. Alter Messplatz mit einem Umfang von 173 Hektar. Hier werden entscheidende, das Stadtbild prägende Siedlungszäsuren nachhaltig zerstört.
Ziff.5. Aktualisierung der Plangrundlagen von 1980
Es wird versäumt Alternativen zu den Folgen der veränderten Nutzungen aufzuzeigen (als Beispiele in Klammern aufgeführt)
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5.1 Rosskopftunnel als Verknüpfung der B31 Ost/Nordzubringer.
(Notlösung Stadttunnel für den Transitverkehr, Freiburger Allee für den Verkehr mit Ziel Freiburg).
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5.2 Südwestfunk Günterstal. Die völlig unzureichende Situation der Ortsdurchfahrt des Stadtteils wird übergangen und die Teilflächen von Einzelplan 5 zur Lösung des Problems nicht herangezogen (Umgehungstrasse Einmündung Eismattenweg/Kyburg).
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5.3 Naturschutzgebiet Rieselfeld. (Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf Flächen mit hohen Altlasten und neben einem expansiven Neubaugebiet für 4.500 WE, d.h. für etwa 6.000 EW mit einem expansiven Verhalten ist nicht ernst zu nehmen).
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5.4 Die Notwendigkeit eines Rückbaus des Opfinger Baggersees durch die Nutzungsänderung vom Regattasee zum Natur- oder Badesee wird ausgeklammert (Das Gebiet steht im Zusammenhang mit dem vor der Autobahn liegenden so genannten Naturschutzgebiet Rieselfeld).
Ziff.7. Flächenabsicherung
Mit dem so genannten 'kleinen' FNP werden Flächen 'abgesichert', die möglicherweise dem notwendigen Konzept des nächsten Flächennutzungsplanes zuwiderlaufen. Dies sind:
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7.1 Ersatztrasse für den Rosskopftunnel (siehe 5.1).
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7.2 Freiburger Alleen für den Ziel/Quell-Verkehr nach/von Freiburg mit Anschluss Littenweiler und Spange entlang der Höllentalbahn vom Messplatz zum Nordzubringer, auf die sämtliche Bund-, Land- und Kreis-Straßen aufsetzen. Neuordnung des Straßennetzes unter Berücksichtigung einer auschließlichen Erschließung der Stadtteile durch Mittel der STVO.
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7.3 Regionale 2-gleisige Breisgau-Bahn im Bereich des Schienennetzes der DB mit Reaktivierung der bestehenden alten Stadtteilbahnhöfe und Anlage neuer Haltestellen (Vauban, Kliniken, Flugplatz).
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7.4 Verbund von Fern-, Regio-, Nahverkehrslinien mit S-Bahn (Straßenbahn) Haltestellen. Erschließung abgelegener Stadtteilgebiete durch private/ kommunale Taxi-Zubringer.
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7.5 Zentrale kulturelle Einrichtung für die starke Bevölkerungszunahme bei den ausländischen Mitbürgen (würdiges städtisches IZ in zentraler Lage, z.B. Friedrichsbau).
Ziffer III. Bürgerbeteiligung
Die bisher durchgeführten Bürgerbeteiligungen entsprachen in keiner Weise den Regeln der 'Lokalen Agenda 21' (Mitbestimmung, Konsensprinzip). Die Arbeitskreise müssen in die Lage versetzt werden zu den Zielen der Verwaltung Stellung zu nehmen oder Gutachten auszuarbeiten bevor Ergebnisse Ausschüssen oder Gemeinderat vorgelegt und beschlossen werden.
Freiburg hat die Charta von Aalborg im Juli 1996 unterzeichnet und sich verpflichtet die dort geforderte Form der Bürgerbeteiligung einzuführen. Am 17.3.98 wurde z.B. vom FKA der Antrag eingebracht den Termin für die Abgabe von Bedenken und Anregungen zum Flächennutzungsplan (FNP) um 6 Wochen zu verlängern, da nach der Auftaktveranstaltung 'Zukunftsfähiges Freiburg' am 3.April 1998 mit neuen Teilnehmern am Arbeitskreis 'Stadtentwicklung und Verkehr' und einer erweiterten Bürgerbeteiligung zu rechnen war. Am 7.4.98 kamen zum Treffen des Arbeitskreises 6 weitere Bürger und am 25.5.98 dem 'Tag der Erde' wurden weitere erwartet. Es war deshalb unverständlich und verstieß gegen die Verpflichtungen der Charta von Aalborg, wenn zunächst der Bauausschuss und danach der GR eine Verlängerung des Termins zur Abgabe von Bedenken und Anregungen zum FNP ablehnt.
3. Stellungnahme zum Erläuterungsbericht
Umfang und Inhalt (nur 3 von 20 Flächen des so genannten 'kleinen' FNP liegen im Osten) zeigen, dass ohne ein neues programmatisches, demokratisches, städtebauliches Gesamtkonzept eine Einengung des Spielraumes des zukünftigen 'Grossen FNP' nicht zu vermeiden ist. Eine Zielvorstellung des 'Grossen FNP' ist die vordringlichste politische Aufgabe, erst dann kann der 'Kleine FNP' zukunftsfähig behandelt werden.
Eine Inhaltsangabe der unter Ziff.1.2 aufgeführten Beschlüsse wäre dienlich. Da die Verwaltung offenbar nicht in der Lage ist, die Arbeiten am zukünftigen FNP selbst zu leisten, bzw. durch dessen politischer Brisanz gehindert ist, soll auf neutraler Ebene ein städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt werden, der die Grundlagen einer demokratischen Stadtentwicklung aufzeigt.
Ziff 1.1 Stand der Umsetzung
Zu den gemachten Angaben besteht erheblicher Erklärungsbedarf:
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Welchen Anteil haben die Einflüsse der Wiedervereinigung Deutschlands, des Abzuges der französischen Streitkräfte und der 'großräumigen Wanderungsbewegungen'. Was hat sich konkret geändert?
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Welcher Art ist die unerwartet stark gestiegene Nachfrage nach Wohnbau-flächen? Wer fragt wonach?
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Worauf beruht die Nachfrage nach den unterschiedlichen Flächen der Uni, Messe, des Betriebshofs sowie des Einzelhandels, wie lautet sie konkret und womit wird sie jeweils begründet?
Wie sich zeigt hat auch das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde erhebliche Bedenken gegen den verfahrensrechtlich nicht abgesicherten Zustand mit zahlreichen den seitherigen Zielen der Stadtplanung entgegengesetzten Bebauungen. Dass es diese Bedenken nicht durchgesetzt hat, zeigt eine unglückliche Allianz der Institutionen Reg. Praes./Stadt auf. Umso wichtiger ist es, dass eine unabhängige Einrichtung wie die Freiburger Agenda 21 in die Entscheidungen über die zukünftige Stadtentwicklung einbezogen wird.
Ziff.1.3 Landschaftsplan
Was diesen Plan betrifft, so handelt es sich zwar um eine sehr begrüßenswerte Bestandaufnahme, in der Aussage jedoch vorläufig um eine rein schematische und programmatische Absichtserklärung.
Wie sich anhand wesentlicher Flächen des 'kleinen FNP' zeigt, werden Leitlinien, Verträglichkeit der Flächennutzungen, Restriktionen und die Integration im FNP mehr oder weniger ausgehöhlt. Dies wird besonders deutlich an der generellen Unausgewogenheit der Ost/West-Stadtteile, der Behandlung von Siedlungszäsuren (2.2.3) und der teilweise unsinnigen Platzierung von Naturschutzgebieten.
Ziffer 2.1. Statistik
Wie die angeführten Zahlen (2.2.1) zeigen, gibt es große Schwankungen bei den Einflussfaktoren zum Bevölkerungsstand. Bemerkenswert ist dass die starke Zunahme ausländischer Bürger bei der Verwaltung mehr auf Abwehr als auf sichtbare positive Unterstützung stieß, wo doch gerade die ausländischen Bürger es waren, welche halfen die Stadt Freiburg über die ersehnten 200.000 EW Marke zu heben.
Die grundlegenden Fragen bleiben: warum entsteht eine Bevölkerungs-Zunahme, welche politischen Kräfte im GR vertreten sie und lassen sie in Bauflächen umsetzten, wie wirken sich die Arbeitslosenzahlen und die Alterspyramide aus? Mit welchen Mitteln sollen die raumordnerischen Ziele der angeblichen Entwicklungsachsen der Stadt und des Oberrhein-Gebietes gesteuert werden. Es scheint allerhöchste Zeit, die Anstrengungen zum stetigen Ausbau des Oberzentrums zugunsten einer markanten Stärkung der dezentralen Stadtteilkerne umzufunktionieren (siehe 2.5).
Ziff.2.2.3 Siedlungszäsuren.
Der größte Teil der im 'kleinen' FNP ausgewiesenen Flächen widerspricht flagrant den programmierten Zielen, eine bandartige Siedlungsentwicklung zu verhindern. Absolut negative Wirkungen rufen die Vauban-Flächen und die Vorgaben zum 'Alten Messplatz' hervor. Auf der einen Seite versagt das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde gegenüber einer Gemeinde wie Merzhausen, wenn es Bebauungen bis an die Gemeindegrenzen erlaubt. Andererseits ist dies kein Alibi für die Stadt Freiburg das gleiche mit dem Vaubangelände zu tun und dazu noch mit Maßnahmen wie der Einführung eines zwangsweise Planungsverbandes zu drohen. Hier wirkt offenbar noch immer die autoritäre Zuckerbrot+Peitsche Politik der letzten Gebietsreform gegenüber den Anlieger-Gemeinden fort.
Unter Ziff. 2.2.5 werden die Folgen des Landesentwicklungsplanes im Regionalplan Südlicher Oberrhein erwähnt, sie führen jedoch nicht zu konsequenten Richtungsänderungen im 'kleinen' FNP oder in der Stadtplanung, wie Siedlungsstopp im Westen, Ausbau der Stadtteilzentren, Hinterfragung des Tabus von Schutzgrenzen (wer soll geschützt werden) an den Hängen des Stadtwaldes, qualitätsvoller sozialer Wohnungsbau im Osten.
Ziff.2.3 Landschaftsplanung
Hier wird deutlich, wie die bisherige Stadterweiterung nach Westen an den Rand des Erträglichen geführt hat. Nun wird der 'Innenbereich' weiter zerstört. Dabei sind 'vergleichsweise geringe Eingriffe in Natur und Landschaft' jedoch doppelt letal. Statt die versiegelten 'anthropogen' überformten Flächen des Vaubangeländes, des Mess- oder Flugplatzes zurückzubauen, wird das eingetretene Übel als Rechtfertigung für einen verstärkten Ausbau genommen.
Die Rechtfertigungsversuche zur Begründung für die Bebauung des Rieselfeldes widersprechen eklatant allen Aussagen des Landschaftsplanes.
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Die Stadterweiterung nach Westen hatte mit den FNP 1980 bereits die Grenzen der Vernunft überschritten. Ein genereller Baustop im Wohnungsbau war notwendig. (Siehe Bedenken und Anregungen zum FNP 1977/1979).
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Notwendig waren hingegen die psychologische und politische Vorbereitung einer sanften Entwicklung im Osten und die sensible Planung von gehobenem, gemischt sozialem Wohnungsbau in Siedlungszellen auf städtischem Boden in den östlichen Hanglagen.
Ziff.2.3.1 Natur und Landschaft
Die hier geäußerten, grundsätzlich lobenswerten Ziele bleiben häufig nur rein verbale Absichtserklärungen. Es heißt: Konkrete Festlegungen sollen 'der Ebene der Bebauungspläne vorbehalten bleiben.' Die Realität der Ausführung ist häufig das absolute Gegenteil der Ziele. (Beispiel Rieselfeld: eine architektonisch billige Massensiedlung am Rande der Stadt neben einem von 6.000 expansiven EW bedrohten so genannten 'Naturschutzgebiet').
Der Kompensationsflächenpool (KFL-Pool) für Wald, Flur, Gewässer und Freiräume ist für die Flächen 1-4 Rieselfeld, Vauban, Mess- und Flugplatz nur innerhalb seiner eigenen Flächen auszuweisen (Es fehlt der Hinweis wo die neuen Lagen sind). Das trägt nur zur Verharmlosung und Dekadenz der Werte bei, soll das Gefühl von Machbarkeit erzeugen und dient nur zur Beschwichtigung der Bürger über das wahre Ausmaß des Problems. (Bespiel: Reichenbach Merzhausen, wo allein der Bach die Siedlungszäsur zum Stadtteil Vauban bildet.)
Ziffer 2.4 Bodenpolitik und 3.1.1 Flächenbedarf
Die aufgeführten bodenpolitischen Vorgaben und Maßnahmen müssen mit Ausführungsstrategien gestützt und weiterentwickelt werden, ebenso die Erweiterung des Mietpreis- durch den Bodenpreisspiegel des Gutachterausschusses.
Bei der Berechnung des Flächenbedarfes sind Prioritäten zu setzen. Zunächst ist zu fragen welcher Wohnflächenbedarf zur Versorgung der Arbeitnehmer, Alten, ausländischen Mitbürger, Studenten usw. besteht. Davon ist der Faktor für abgebaute Arbeitsplätze abzuziehen und schließlich über den Bedarf durch Wohnflächenzuwachs zu diskutieren. Zurzeit gibt es ein Überangebot an gehobenen und Mangel an billigen Wohnungen. Generell ist auszuschließen, dass spekulativ künstlicher Bedarf erzeugt wird.
Gewerbe- und Sonderbauflächen sind in Zukunft durch Restrukturierung und Verdichtung auf die bereits ausgewiesenen, teils leer stehenden Anlagen und Areale zu beschränken. Die IHK möge eine Studie zu Veränderungen der Betriebe durch Tendenzen der Abwanderung, Verlagerung, Strukturwandel, Automatisierung usw. vorlegen.
Ziff. 3.4 Gemeinbedarfsflächen
Es fehlt die längst überfällige Ausweisung einer würdigen und zentralen Einrichtung für ein städtisches Interkulturelles Zentrum (IZ) für die zahlenmäßig stark zunehmenden ausländischen Mitbürger (über 22.000 EW). Ferner ist eine Bestandsaufnahme fehlender Gemeinbedarfsflächen in den Stadtteilen vorzulegen.
Ziff. 3.7 Verkehr
Die im Zuge des FNP von 1979 wiedergegebene Gesamtschau des Verkehrsgeschehens und die zehn Jahre später 1989 vorgelegte Gesamtverkehrskonzeption sind 1998 nicht mehr tragbar. Auf der einen Seite wird der Hirzbergtunnel aufgegeben, auf der anderen ist die Führung der B31Ost mitten durch die Stadt erst im Vorstadium der Planung. Aufgrund der bereits geschaffenen Tatsachen mit dem Bau dieser Trasse bis zu Mariahilf, ist notgedrungenermaßen die Fortsetzung eines Tunnels für den Transitverkehr bis zur Schnewlin-Brücke notwendig. Die zukünftige dezentrale Stadtentwicklung erfordert jedoch eine neue Konzeption zur Erschließung von Stadtteilen mit Stadtteilzentren ohne Durchgangsverkehr wie sie unter dem Motto 'Demokratische Stadtentwicklung' zusammengefasst wurde, die auf einem kombinierten Gesamtsystem für Städtebau, ÖPNV und Straßenverkehr basiert. Darin erhalten die historisch gewachsenen und die neu erbauten Stadtteile eine ihre Integrität zurück, werden mit ihren Stadteilzentren als verkleinertes Modell des zentralen Oberzentrums proportional mit dessen Infrastruktur ausgestattet und über die Verkehrsspange der B31Ost mit dem Mittel- und Nordzubringer erschlossen.
Genannt 'Freiburger Allee' führt diese nach einem Anschluss für Littenweiler vom Alten Messplatz entlang der Höllentalbahn, über den Mittelzubringer zum Hauptbahnhof und weiter zum Nordzubringer. Darauf setzen sämtliche Bund-, Land- und Kreis-Straßen auf, während das bestehende Straßensystem den Stadtteilen als Anliegerstrassen vorbehalten bleibt. Außer der Behebung der Altlast der Ost/West-Verbindung sind dazu fast nur Maßnahmen nach der STVO erforderlich. Durch die Koppelung Schiene/Strasse ist die Trasse der Freiburger Allee auf dem Gelände der DB gesichert (Basler Modell) und im FNP als Ersatz für die früheren Rosskopf/Dreisam Tunnellösungen auszuweisen. Parallel dazu ist die Breisgau-Bahn (regional) zweigleisig auf den privatisierten Strecken der DB zu führen und durch modernisierte vorhandene und neu einzurichtende Stadtteilbahnhöfe (Vauban, Kliniken, 15. Fakultät) aufzuwerten. Parallel verlaufende Linien der S-Bahn (Straßenbahn) können aufgehoben werden.
Ziff. 2.5 Leitbilder und Nachhaltigkeit
Urbanität: Innerhalb dieses Begriffs sind Prioritäten zwischen dem weiteren Ausbau der zentralen Funktionen als Oberzentrum und dem Gebot einer dezentralen Stadtentwicklung in den Stadtteilkernen zu setzen. Dazu sind Planungsziele zu formulieren, welche Status und Integrität der Stadtteile und ihrer Stadtteilzentren definieren. Dabei bietet sich an, zunächst die historisch gewachsenen Stadtteile aufzuwerten indem ihnen proportional die gleiche Infrastruktur wie dem Oberzentrum gewährt wird (Fußgängerzonen, Filialen der politischen, kulturellen, kommerziellen usw. Einrichtungen, Anbindung an das ÖPNV-Netz)
Ziffer 2.4 Bodenpolitik
Wie der Erläuterungsbericht aufzeigt, ist die Bodenpolitik in der Sackgasse. Die Nutzung der Gemarkung ist durch den Flächennutzungsplan 1980 definiert. Darin kommen historische, politische und soziale Fixierung zum Ausdruck. Es ist kein Zufall, dass die herrschenden und besitzenden Teile der Bevölkerung an den Hanglagen siedeln und sich 'den rückwärtigen Gartenausgang' durch Landschaftsschutzgrenzen abgesichert haben, während die Massensiedlungen mit einem deutlichen Sozialgefälle in die Nähe zu Gewerbegebieten oder in die feuchten und nebligen Niederungen des Westens abgeschoben wurden, bis dort ebenfalls durch 'Landschaftsschutzgrenzen' ein Riegel vorgeschoben wurde. Die Stadt ist an die alten verkrusteten Grenzen ihrer Stadtplanungspolitik gestoßen, die Zukunft kann nur in der Auflösung der subtil darin enthaltenen sozialpolitisch abgesicherten Tabus liegen. (z.B. Gehobener sozialer Wohnungsbau und keine Einfamilienvillen am Hungerberg).
Ziff.3.3.3 Bedarf für Einzelhandel.
Die nach dem Märkte- und Zentrenkonzept (Stadtnachrichten 1-1995) ausgewiesenen Flächen können so nicht hingenommen werden. Zunächst sind die historisch gewachsenen Stadtteilkerne zu identifizieren und zu verstärken. Eine vorzeitige Ausweitung in Wohnstraßen hinein, steigert den Mietdruck und die Verdrängung von Wohnungen.
4. Zusammenfassung:
Die politische Auseinandersetzung mit der Erblast einer feudalistischen, absolutistischen und faschistischen Vergangenheit der Stadt wurde nach dem Krieg auch mit der Einführung einer repräsentativen Demokratie nicht geführt und in eine 'Demokratische Stadtentwicklung' überführt. Dazu ist es mit der Fortschreibung des FNP 1980 nun höchste Zeit und wohl auch letzte Gelegenheit. Kritische zukunftsfähige und nachhaltige Lösungsansätze dazu sind der Verwaltungsspitze und Teilen des GR bekannt. Sie können jederzeit diskutiert und ohne großen finanziellen Aufwand, abgesehen von der Beseitigung der städtebaulichen, verkehrstechnischen und substantiellen Altlasten verwirklicht werden. Deshalb:
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Keine nachträglich rechtliche Absicherung von städtebaulich wichtigen Planverfahren ohne nachhaltige Veränderungen.
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Beachtung von Ziffer 2.2.3 Regionale Grünzüge und Siedlungszäsuren bei den Plänen Ziff.2 Vauban, Ziff.3 Flugplatz und Ziff.4 Alter Messplatz.
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Aussagen über die Zukunft der Flächen der DB im Bereich Haupt-, Güter- Post und Vorortbahnhöfe. Linienführung und Einrichtungen einer S-Bahn.
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Bündelung des Schienen/Straßen-Verkehrs auf einer Verbindungsspange (Freiburger Allee) der B31Ost vom Messplatz zum Nordzubringer.
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Dezentrale Stadtentwicklung mit qualifizierten, individuell geplanten Stadtteilzentren. Umsetzung von verbalen Leitbildern Ziffer 2.5.2 zur Stadtgestalt Identität, Urbanität und nachhaltiger Stadtentwicklung in konkretes Handeln.
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Ausschreibung eines Wettbewerbes 'Demokratische Stadtentwicklung am Beispiel Freiburg'.
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In Anbetracht der starken Zunahme der ausländischen Bevölkerung Einrichtung eines würdigen städtischen Interkulturellen Zentrums (IZ) in der Stadtmitte.
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Abstimmung der Planungen der Stadt mit den Landkreisen.
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Beendigung der Stadterweiterung und des Sozialgefälles nach Westen, zukünftige Entwicklungen unter Einbeziehung von Natur und Landschaft nach Osten (Stadtwald).
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Wie soll der typische 'Freiburger Stadtteil' der Zukunft aussehen?
5. Einzelpläne
1. Rieselfeld und Hirschmatten
Was für alle Feststellungen des "kleinen Flächennutzungsplanes" gilt, trifft besonders auf diesen Bebauungsplan zu. Hier soll nachträglich sanktioniert werden, wo gegen großen Widerstand der Bürgerschaft vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Die weitere Überbauung im Westen verstärkt das Sozialgefälle und die unausgewogene Bevölkerungsstruktur der Stadt. Billiges städtisches Bauland in besten und gesunden Wohnlagen steht massenhaft in den Waldgebieten im Osten der Stadt zur Verfügung. Stattdessen wird ein nahezu im Grundwasser stehendes, im Nebelgebiet, von Absatzbecken kontaminiertes Gelände, dessen Belastung zunächst abgetragen werden muss, mit Billigarchitektur bebaut.
Es ist weltfremd und gewissenlos gegenüber Flora und Fauna, neben einem Wohngebiet mit einer expansiven Bevölkerung von 6.000 EW in 4.500 WE ein Landschafts- und Naturschutzgebiet zu planen und zu behaupten, dass eine 'weitgehende Kompensation für den Arten- und Biotopschutz voraussichtlich möglich ist.'
2. St.Georgen: Vauban
Das Gebiet ist Teil einer Siedlungszäsur zwischen der Stadt Freiburg und der Gemeinde Merzhausen in Form eines Grünzuges vom Loretto/Schlierberg sowohl zum Sportgelände Uffhausen als auch zum Schönberg. Die Gemeinde St. Georgen wurde 1938 von den Faschisten durch Gemeinderatsbeschluss in Freiburg annektiert und das Gelände mit einer Kasernenanlage überbaut. Der östliche Geländeteil grenzt an ein Gewässer im Naturschutzgebiet unterhalb des Schlierberg an.
Die Verkehrsverhältnisse auf der Merzhausener Landstrasse L 122 sind mit 17.600 Einheiten zeitweise schon jetzt chaotisch. Der regionale Verkehr belastet die Wohngebiete der Unterwiehre unzumutbar. Spätestens an der Höllentalbahnlinie ist der Verkehr auf die notwendige Spange (Freiburger Allee) der B31 Ost vom Alten Messplatz zum Nordzubringer abzusetzen. Grosse Teile der Kasernenbebauung sind abgebrochen und die Versiegelung des Geländes beseitigt. Es ist kein Freibrief wegen einer früher vorhandene Versiegelung des Kasernengeländes die geplante Bebauung zu verdichten. Das gesamte Gelände östlich und westlich gegenüber des Sportplatzes bis zum Kasernentor an der Merzhauser Strasse ist aus Gründen der Siedlungszäsur und der Kontinuität des Landschaftsgürtels von Bebauung frei zu halten. Es geht nicht an, dass die städtische Bauwüste nahtlos an die Grenze des Landkreises anschließt, die politischen und städtebaulichen Grenzen verschleiert werden und eine Agglomeration entsteht. Erforderlich ist eine Breisgaubahn-Haltestelle.
3. Flugplatzgelände
Durch die Bebauung der Ränder des Flugplatzes wird auch hier eine Grünzunge geopfert. Die ökologische Beurteilung geht voll an der Realität vorbei. Weder die Rollbahnen noch der Flugbetrieb entsprechen der 'Hohen Bedeutung des Arten- und Biotopschutzes und des Landschaftsbildes'. Wer so 'ökologisch' urteilt hat keine Kompetenz und kein Gewissen. Sämtliche 4.000 Stellplätze sind gestapelt auszuweisen. Erforderlich sind Breisgaubahn-Haltestellen für Kliniken und 15.Fakultät.
4. Alter Messplatz
Es handelt sich um eine, in den Zielen der Nachkriegs-Stadtplanung freigehaltene Grünspange an der landschaftlich markanten Engstelle des Dreisamtals zwischen Möslepark/Hirzberg. Diese wurde in der 'Ära der Maßlosigkeit' ab 1964 Stück um Stück dezimiert und zerstört. Begonnen wurde mit dem Bau der Stadthalle Freiburg 1958 durch einen früheren OB-Kandidaten der CDU. Das Bauwerk zeigte keine architektonische Qualität und hat große bautechnische Fehler. Es folgten ab 1964 die Staatliche Musikhochschule, das DFG und auf dem anderen Dreisamufer zahlreiche neue Wohntürme und Häuserblocks. Durch die Überbauung ist die notwendige städtebauliche und landschaftliche Zäsur zwischen den Stadtteilen Oberwiehre, Oberau und Waldsee und damit ein wichtiger Teil der Stadtstruktur zerstört worden. Der Abbruch der Ausstellungshallen ist zu begrüßen. Parkplätze für die verbleibende Stadthalle und andere öfftl. Gebäude sind unterirdisch anzulegen.
Die Trasse der B31 unter der Schützenallee ist für den Transitverkehr nur zweispurig auszulegen. Der Bebauungsplan Alter Messplatz ist über die Mariahilfkirchen und den Gasthof Schützen zu erweitern. Dort kann ein Stadtteilzentrum Oberwiehre-Oberau-Waldsee entstehen. Die Stadtteile sind über einen Anschluss Messplatz zu erschließen, der Durchgangsverkehr zu eliminieren und die Schwarzwaldstraße als Wohnstraße rückzubauen.
Die Grünflächen sind zu einem Park zusammenzubinden, der die landschaftliche Besonderheit der Talenge zwischen Hirzberg und Möslepark herausstellt. Auf das Ergebnis der Bürger/Innen-Beteiligung am 27/28.3.98, insbesondere auf den Gesamtplan und die schriftlichen Ausführungen wird Bezug genommen.
5. Günterstal: "Kyburg"
Die Verkehrslage des Stadtteils Güntertal ist nicht vertretbar. Der gesamte Verkehr der L 124 geht mitten durch die Ortschaft und weist einen nicht zu beseitigenden Engpass am Torgebäude des Klosterhofes auf. Es ist eine Ortsumgehungsstrasse auf der Trasse der Waldfahrstraße Lorettoberg-Kyburg vom Ende des Eisweiherweges an bis hinter das Gelände der Kyburg erforderlich. Die L 124 muss auf das Verbindungsstück Messplatz-Zubringer Nord der B31Ost entlang der Höllentalbahn aufsetzen.
Der Klosterhof Günterstal ist als Fußgängerbezirk und Ortsteilzentrum mit allen Infrastruktureinrichtungen in denkmalsschützender Bauweise aufzuwerten.
Die Mittelwiehre erhält einen Anschluss an die 'Freiburger Allee' mit der Kreuzung Schauinslandstrasse. Dieser wird allein dem Binnenverkehr dieses Stadtteils vorbehalten bleiben. Ein Stadtteilzentrum ist mit allen Infrastruktur-Einrichtungen (Fußgängerzone, usw.) zwischen Johanniskirche und Lorettostr. auszuweisen.
7. Unterwiehre Nord: Kronenmatten
Das Plangebiet ist bis über die DB im Westen, die Basler-Strasse im Süden und die Dreisam im Norden zu erweitern.
Darin sind Anschlüsse für die Freiburger-Allee vorzusehen, incl. eines Anschlusses für die B3, die ab der Heinrich von Stephan-Str. als innere Erschliessungsstraße des Stadtteils Unterwiehre zu führen ist. Ferner einen Anschluss für den Mittelzubringer, der an der Schnewlin-Brücke endet und als innerstädtische Strasse die Bismarckallee sowie kammartig die Dreisamuferstraßen anbindet.
16. Innenstadt/Altstadtring: Schnewlinstr. West
Das Gelände ist bis zur Feststellung der Freiburger Strasse, der Festlegung der IC-Strecke Frankfurt-Basel und der S-Bahnlinie Haslach-Hauptbahnhof frei zu halten.