Vision 2030

MU: MUNZINGEN 2030

Munzingen
Plan 29: Munzingen

Die Gemarkung Munzingen umfasst das Gebiet westlich der A5, im Norden von der Talsenke zu Tiengen und folgt dem Plateau der Rebberge bis zur Ehrentrudiskapelle im Süden. Die Gemarkung teilt sich in drei Gebiete: das Dorf, im Osten die Auen mit Bächen, die nach Südosten entwässern, sowie den Rebbergen im Westen. Die Bevölkerung stieg kontinuierlich von 1961 mit 779 EW bis 2000 auf 2.283 EW an.

Der Ort wird von der B3 und K9858/9862 durchschnitten und hat keinen Anschluss an die A5, Lärmschutz gegen das Band der 6-streifigen A5 und 4-spurigen DB-AG Hochgeschwindigkeits-Rheintalstrecke ist zwingend erforderlich. Für die interne Tuniberg-Anbindung von Munzingen ist die Ehrentrudis-Str. freizuhalten, der zentrale Fußgängerbereich auszubauen, mit Sitz/Spiel-Gruppen aufzuwerten, um eine fächerförmige Erschließung zu ermöglichen und den Durchgangsverkehr durch die Tuniberg-Straße zu beenden (siehe Tuniberg-Gemeinden). Munzingen wird auf seiner Gemarkung von je einem 50km/h-Abzweig der L187/ B31 im Norden und der K4802 im Süden fächerförmig erschlossen. Die Anschlüsse an die 100km/h A5 erfolgen über den Anschluss Freiburg-Süd/Tiengen.

Die Bebauung muss den Erhalt der dörflichen Struktur und des Ortsbildes berücksichtigen. Den im Dialogprozess vorgesehenen Baugebieten 1b) Kurzacker, 2) Acht Jaucherten, sowie die In Liste A2 bis Mattengraben eingetragenen Bauflächen kann nicht zugestimmt werden (u.a.Wasserschutzgebiet).

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